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   BVerwG, 31.07.2006 - 3 B 81.06   

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https://dejure.org/2006,12832
BVerwG, 31.07.2006 - 3 B 81.06 (https://dejure.org/2006,12832)
BVerwG, Entscheidung vom 31.07.2006 - 3 B 81.06 (https://dejure.org/2006,12832)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Juli 2006 - 3 B 81.06 (https://dejure.org/2006,12832)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 20.06.2002 - 3 C 1.02

    Erbe des Ausgleichsleistungsempfängers; Rückzahlungsverpflichtete; Bestandskraft

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2006 - 3 B 81.06
    2 Es kann offen bleiben, ob die Rüge, das angefochtene Urteil weiche insbesondere vom Urteil des Senats vom 20. Juni 2002 BVerwG 3 C 1.02 (Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 9 = NJW 2002, 3189) ab, überhaupt zutrifft.
  • VG Saarlouis, 11.04.2017 - 3 K 1205/16

    Jugendhilferecht: Erstattung der Kosten für einen Integrationshelfer; Anspruch

    Der hier umstrittene Einsatz eines Integrationshelfers in der Schule ist sowohl Leistungsgegenstand der Eingliederungshilfe nach § 53, 54 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB XII(Mangels einer entsprechenden Ausgestaltung im Saarländischen Schulrecht als Aufgabe der inklusiven Schule, vgl. Wiesner in: Luthe, Rehabilitationsrecht, 2. Auflage 2014, Kapitel F (SGB VIII), Rn 34; so schon (zu § 40 Abs. 1 Nr. 4 BSHG) BVerwG, U. v. 28. April 2005 - 5 C 20/04 - juris; vgl. ferner SächsLSG, B. v. 3.6.2010 - L 7 SO 19/09 B ER, juris; B. v. 24.7.2006 - L 3 B 81/06 SO ER, juris; LSG Berlin-Brandenburg, B. v. 11.11.2005 - L 23 B 1035/05 SO ER, juris; LSG Baden-Württemberg, U. v. 28.6.2007 - L 7 SO 414/07, juris.) als auch Inhalt der Jugendhilfeleistung nach § 35a SGB VIII.(Vgl. Wiesner, in: ders., SGB VIII, 4. Auflage, § 35a, Rn 112.).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.01.2007 - L 7 SO 5701/06

    Sozialhilfe - behindertes Kind - Besuch einer Sonderschule - ergänzende

    In diesem Sinne hat auch das Sächsische Landessozialgericht (LSG) einen Eingliederungshilfebedarf trotz des Besuchs einer Sonderschule sogar in einem Fall für möglich gehalten, in dem die Schulbehörde den Bedarf für einen Integrationshelfer geprüft und verneint hatte (Beschluss vom 24. Juli 2006 - L 3 B 81/06 SO-ER - ; so auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 23. Februar 2006 - 12 ME 474/05 - ).
  • BVerwG, 05.11.2009 - 3 B 40.09

    Beschwerde eines Erben gegen die Heranziehung zur Rückzahlung von vom Erblasser

    5 Der ebenfalls in der Beschwerdeerwiderung behandelte Einwand der Kläger, die allgemeine Erbenhaftung für Nachlassverbindlichkeiten sei durch § 349 Abs. 5 Satz 1 des Lastenausgleichsgesetzes - LAG - ausgeschlossen, geht daran vorbei, dass diese Vorschrift die Erben der Empfänger der Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz anspricht (vgl. Urteil vom 20. Juni 2002 - BVerwG 3 C 1.02 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 9) und nicht die Erben der Empfänger nachträglicher Schadensausgleichsleistungen im Sinne des § 342 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 LAG, die für die vor dem Erbfall entstandene Rückzahlungsverpflichtung nach § 1967 BGB einzustehen haben (Beschluss vom 31. Juli 2006 - BVerwG 3 B 81.06 - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.01.2007 - L 750 57 1/06
    In diesem Sinne hat auch das Sächsische Landessozialgericht (LSG) einen Eingliederungshilfebedarf trotz des Besuchs einer Sonderschule sogar in einem Fall für möglich gehalten, in dem die Schulbehörde den Bedarf für einen Integrationshelfer geprüft und verneint hatte (Beschluss vom 24. Juli 2006 - L 3 B 81/06 SO-ER - [juris]; so auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 23. Februar 2006 - 12 ME 474/05 - [juris]).
  • VG Augsburg, 13.01.2010 - Au 4 K 08.666

    Dargelegte Wertminderung an Gebäuden reicht nicht aus, Restschaden anzunehmen

    (vgl. VG München vom 21.2.2006 - M 4 K 04.3912 - Juris, Rndr. 24; BVerwG vom 31.7.2006 - 3 B 81/06 - Juris, Rndr. 3).
  • VG Augsburg, 21.07.2010 - Au 4 K 10.83

    Erbin als Rückzahlungsverpflichtete

    Ist beim Lastenausgleichsempfänger ein Schadensausgleich durchgeführt worden und verstirbt der Empfänger der Ausgleichsleistung, ohne dass die Ausgleichsleistung zurückgefordert worden ist, dann haften die Erben des Lastenausgleichsempfängers für diese Verbindlichkeit, weil sie einen Nachlass übernommen haben, der "im Keim" bereits mit der Rückforderung der Ausgleichsleistung als Nachlassverbindlichkeit belastet war (vgl. VG München Urteil vom 21.2.2006 Az. N 4 K 04.3912 - juris, RdNr. 24; BVerwG Beschluss vom 31.7.2006 Az. 3 B 81/06 - juris, RdNr. 3).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2008 - L 3 B 36/07
    In diesen Fällen, in denen ein auf eine Geldleistung gerichteter Verwaltungsakt nur in eingeschränktem, aber nicht in qualifiziertem Umfang angefochten ist, entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats, den Streitwert bzw. Gegenstandswert auf die Hälfte des maximal möglichen Betrages zu schätzen (vgl. Beschluss des Senats vom 23. Januar 2008 - L 3 B 81/06 KA - m.w.N.).
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